Die Gesundheitsversorgung
in Deutschland steht in den nächsten Jahrzehnten vor großen
Herausforderungen. Grund dafür ist nicht nur der Umstand, dass die Menschen
immer älter werden. Problematisch ist vor allem, dass immer weniger Menschen in
ländlichen Gebieten wohnen und sie deshalb immer weitere Wege zum Arzt
zurücklegen müssen (siehe Artikel auf welt-online vom
30.06.2009). Während so
in Ballungsgebieten ein Ärzteüberhang besteht, sind viele Regionen in
Deutschland schon unterversorgt. Darüber hinaus fehlt es auch in den
Krankenhäusern oft an qualifiziertem Nachwuchs. Nicht nur in der Politik
besteht die Befürchtung, dass sich dies in Zukunft noch verschärfen wird.
Daher besteht ein besonderer Bedarf sowohl an frisch ausgebildeten als auch an ausländischen Medizinern, die ihre Tätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in Deutschland ist, dass die im Ausland erworbenen Examen und Berufsausbildungen anerkannt werden. Dies führt in der Praxis leider immer wieder zu Problemen. So kommt es, dass ausländische Mediziner in Krankenhäusern nur zu Bedingungen angestellt werden, die ihrer Ausbildung nicht angemessen sind. Immer wieder arbeiten so voll ausgebildete Ärztinnen und Ärzte als "Praktikanten" für einen nur geringen Teil des üblichen Gehalts (siehe Artikel der Zeitschrift "Der Spiegel" vom 01.08.2011").
Ähnliche Probleme ergeben sich bei der Niederlassung als selbständiger Arzt oder bei der Anstellung als Arzt in Arztpraxen oder in Medizinischen Versorgungszentren. Neben der berufsrechtlichen Zulassung (Approbation) bedürfen diese Tätigkeiten auch der Genehmigung durch die Krankenkassen, soweit Kassenpatienten (die ca. 86% des durchschnittlichen Umsatzes ausmachen) behandelt werden sollen.
Daher empfiehlt es sich dringend, sich vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland umfassend durch einen in Deutschland tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dadurch kann die Anerkennung und Zulassung als Arzt wesentlich beschleunigt und rechtssicher gestaltet werden.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage unter der E-Mail-Adresse medizinrecht@medizinrechtskanzlei.eu.