Beratung für Ärzte

Die ärztliche Berufsausübung ist schon seit langem nicht mehr allein von medizinischen Entscheidungen geprägt. Vielmehr obliegen freiberuflichen Ärzten immer mehr auch organisatorische und bürokratische Aufgaben. Schon die Aufnahme ärztlicher Tätigkeiten ist nur nach einer behördlichen Zulassung (Approbation) erlaubt und ein Praxisbetrieb ist ohne rechtliche Beratung kaum mehr möglich.

Daher beraten wir Ärzte umfassend zu allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang ihrer Berufsausübung. Hierzu zählen:

  • Berufsrecht/Zulassungsrecht
  • Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht)
  • Vergütungsrecht
  • Vertragsverhandlungen
  • Praxiserwerb und -übertragung
  • Gesellschaftsrecht
  • Kooperationen mit anderen Berufsträgern und Krankenkassen
  • Integrierte Versorgung
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz (insbesondere Patientendaten)
  • Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren.