Beratung für Krankenhäuser und Kliniken

Unsere medizin- und gesundheitsrechtliche Beratung umfasst neben Fragen der ärztlichen Berufsausübung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Erwerbs und des Betriebs von Krankenhäusern und Reha-Kliniken:
  • Krankenhausrecht, einschließlich Krankenhausfinanzierung
  • Integrierte Versorgung
  • Berufsrecht/Zulassungsrecht
  • Hygienevorschriften und Qualitätsmanagement
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsgestaltung (bspw. Catering, Wäschedienst, Gerätewartung etc.)
  • Immobilienrecht (einschließlich baurechtlichen Fragestellungen).