Unsere medizin- und gesundheitsrechtliche Beratung umfasst neben Fragen der ärztlichen Berufsausübung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Erwerbs und des Betriebs von Krankenhäusern und Reha-Kliniken:
- Krankenhausrecht, einschließlich Krankenhausfinanzierung
- Integrierte Versorgung
- Berufsrecht/Zulassungsrecht
- Hygienevorschriften und Qualitätsmanagement
- Arbeitsrecht
- Vertragsgestaltung (bspw. Catering, Wäschedienst, Gerätewartung etc.)
- Immobilienrecht (einschließlich baurechtlichen Fragestellungen).